Neue Etikettierungsvorschrift zu Gunsten der Grossabfüller

Zwei Neuerungen kommen auf Europas Olivenölkonsumenten zu. Sie betreffen allerdings nur indirekt den Inhalt der Olivenölflaschen, sprich das Olivenöl. Es geht vorderhand um neue Etikettierungsvorschriften. Es sind dies die folgenden:

 

  1. Alle nach dem 12.12.2016 in Staaten der Europäischen Gemeinschaft abgefüllten Olivenöle müssen auf dem Rücketikett eine Nährwerttabelle aufweisen. So will es die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.
  2. Alle nach dem 22. Juli 2016 in Italien abgefüllten Öle haben andere Deklarationsvorschriften hinsichtlich des Mindesthaltbarkeitsdatums einzuhalten. So will es die italienische Verordnung Nr. 122/2016, besser bekannt unter dem Begriff «europäisches Gesetz 2015-2016».

 

Während die Vorschrift zum Aufdrucken der Nährwerttabelle von Olivenölproduzenten und -abfüllern gleichermassen ohne Besorgnis zur Kenntnis genommen wurde, sorgt die italienische Verordnung Nr. 122/2016 über die fakultative Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums für zünftiges Kopfschütteln bei den Produzenten. Die Abfüller allerdings dürften mit dieser neuen Vorschrift mehr als nur einverstanden sein. Ihre Lobby hat ganze Arbeit geleistet. Wieder einmal mehr.

 

Die neue Vorschrift über die Anbringung des Mindesthaltbarkeitsdatums macht es den Abfüllern nun noch leichter, minderwertige Olivenöle an die grossen Supermarktketten verkaufen zu können. Den Abfüllern (und auch den Produzenten) wird nämlich erlaubt, das Mindesthaltbarkeitsdatum für die von ihnen abgefüllten Olivenöle nach Belieben selber zu wählen. Vorbei ist es mit der Mindesthaltbarkeit von 18 Monaten.

 

Auch wenn es sich um Mischungen aus verschiedenen Produktionskampagnen (beispielsweise Mischungen von Ölen aus den Kampagnen 2015, 2014 und 2013) oder aus Mischungen aus verschiedenen Regionen Italiens handelt, kann der Abfüller in eigener Verantwortung das Mindesthaltbarkeitsdatum festlegen. Falls er das MHD mit einem spezifischen Tag angeben will, so hat er folgende Terminologie zu verwenden: «da consumarsi preferibilmente entro il xx.xx.xxxx». Gibt er das MHD nur in Monaten und Jahren oder in Jahren an, so hat er diese Terminologie aufzudrucken: «da consumarsi preferibilmente entro fine xxxxxx». Handelt es sich um 100 % italienisches Olivenöl muss - zusätzlich - ab der folgenden Kampagne 2016/2017 die Produktionskampagne aufgedruckt werden. Konsumentinnen und Konsumenten hätten also die Chance auf frisches Öl, wenn reines italienisches Olivenöl je einst den Weg in die Supermarktregale finden würde.

 

Schliesslich sei zu erinnern, dass die Verordnung (EU) Nr. 1335/2013 vorschreibe, dass die Angabe des Erntejahres nur zulässig sei, wenn 100 % des Inhalts aus der selben Ernte komme und es deshalb verboten sei, das Erntejahr anzugeben, wenn das Öl aus einem Gemisch mehrerer Jahrgänge bestehe, wie Teatronaturale schreibt.

Zu Gunsten der alten Öle. Zu Gunsten der Grossabfüller.

Der italienische Staat hätte im Gesetz ebenso verankern können, ja gar müssen, dass, wenn es sich um Ölmischungen aus unterschiedlichen Kampagnen handelt, diese mit dem Aufdruck der entsprechenden Jahrgänge und Kampagnen hätten versehen werden müssen. Grossabfüller hätten dann nämlich erwähnen müssen, dass das von ihnen abgefüllte Öl aus drei Jahrgängen zusammengemischt wurde. Die fakultative Mindesthaltbarkeit von - vielleicht - fünf Jahren wäre dann schlicht nur noch lächerlich gewesen. Denn, wie wir wissen, wird Öl mit zunehmendem Alter immer schlechter. Welcher Konsument und vor allen Dingen welcher Olivenöleinkäufer eines Grossverteilers w¨ürde schon drei- oder vierjähriges Olivenöl, wenn ihm das Etikett das Alter des Öles verrät, kaufen wollen? Vielleicht nur die ganz dreisten Buyers, die heute schon wegschauen und die Nase zukneifen, wenn sie Verträge für Stinkeöle abschliessen.

 

Jetzt allerdings haben die Grossabfüller einen neuen Trumpf. Sie können bei ebensolchen Einkäufern damit punkten, dass für diese allfällige Risiken beim Bezug von grossen Mengen dadurch deutlich gemindert werden, da das MHD jetzt fünf Jahre beträgt und die erstandenen Bestände mit Sicherheit innerhalb dieser Frist abgesetzt werden können. Drei- oder vierjähriges Öl hin oder her. Das Risiko, die eigenen Kundinnen und Kunden durch den Verkauf von ranzigem Öl zu hintergehen, nehmen diese Einkäufer in Kauf. Das ist nicht nur grobfahrlässig, das ist kriminell.

 

Ich stelle fest, dass die Politik die Interessen der Grossabfüller immer noch stärker gewichtet als jene der Konsumentinnen und Konsumenten. Diese müssen sich aber selbst die Nächsten sein und auf den Kauf von sogenannten Grossabfüllerölen verzichten.

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THE MASTER SAYS:

«Echtes natives Olivenöl extra macht aus Gutem das Beste. Es bringt die Food Revolution in die Restaurants und in die Küchen zu Hause. Wer einmal echtes EXTRA VERGINE gekostet hat, weiss es fortan zu schätzen. Viel mehr noch: ....er differenziert damit das Gute vom Schlechten. Das ist gut so.»

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